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Law to reduce

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020

Das COVID-19 Abmilderungsgesetz ist Teil des umfassenden Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie und der zur Eindämmung der Pandemie getroffenen behördlichen Maßnahmen für die Wirtschaft. Ziel des innerhalb weniger Tage verabschiedeten Gesetzes ist der vorübergehende Schutz von Verbrauchern, Kleinstunternehmern, Darlehensnehmern und Mietern, die von der Pandemie wirtschaftlich betroffen sind. Auf den ersten Blick scheinen die Regelungen für die verschiedenen Bereiche synchron zu sein, jedoch zeigt ein genaueres Studium des Gesetzestextes, dass es (gesetzgeberisch gewollte oder nicht gewollte) Unterschiede bei den Voraussetzungen und den Rechtsfolgen gibt. Die nachstehende Übersicht versucht anhand einer vergleichenden Gegenüberstellung die Gemeinsamkeiten und Unterschiede hervorzuheben. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber nachbessern wird.
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