Paul Melot de Beauregard berät Mandanten in allen Bereichen des nationalen und internationalen Arbeits- und Dienstrechts, in Fragen der Corporate Compliance, sowie bei gerichtlichen wie außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten. Darüber hinaus berät er bei Gesellschaftsverträgen sowie Arbeits-, Dienst- und Beteiligungsverträgen mit Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten. Seine langjährige Erfahrung umfasst die Beratung führender internationaler Gruppen wie familiengeführter Unternehmen und Investoren in einer Vielzahl von Branchen.
Herr Melot de Beauregard berät daneben regelmäßig in Angelegenheiten der Verpflichtung und Haftung von Aufsichtsgremien, Vorständen und Geschäftsführern und jeder Art von Board Level-Angelegenheiten, einschließlich zu Fragen der D&O-Versicherung sowie bei der Einhaltung von gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Unternehmens- und Konzernebene.
Er verfügt über langjährige Erfahrung in gerichtlichen und außergerichtlichen Gesellschafter-, Trennungs- und Haftungsprozessen, der Implementierung von Vergütungs- und Leistungssystemen einschließlich der betrieblichen Altersversorgung, bei Schiedsverfahren und Verhandlungen zu jedweden HR-bezogenen Fragen, bei der Unterstützung von Personalabteilungen in Angelegenheiten mit Behörden und in Steuer- und Sozialversicherungsfragen sowie bei der Beratung zu Entsendungen und internationalen Personalprojekten, einschließlich der konzernweiten Weitergabe personenbezogener Daten und der Einhaltung internationaler Arbeitsstandards und von Menschenrechten in der Lieferkette sowie sonstigen ESG-Aspekten.
Herr Melot de Beauregard ist Vorstandsmitglied von pro bono Deutschland e.V., einem von Anwaltskanzleien getragenen Verein, der sich für die Etablierung und Förderung der Pro bono-Arbeit in Deutschland einsetzt. Weiterhin ist Herr Melot de Beauregard Mitglied der von den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie bzw. Forschung, Technologie und Raumfahrt getragenen Plattform Industrie 4.0. Außerdem ist er Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der FernUniversität Hagen und Mitglied des Beirats der führenden deutschen Zeitschrift für Recht und Wirtschaft "Der Betrieb". Er ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. des im Beck-Verlag erscheinenden "Handbuch Managerhaftung", und hält regelmäßig Vorträge und Vorlesungen im In- und Ausland zu Themen der Corporate Governance und des Personalwesens.
Erfahrung
- London School of Economics and Political Science (LL.M. labor law 2002); Oberlandesgericht Düsseldorf (Zweites Juristisches Staatsexamen 2001); Universität Würzburg (Dr. jur., 2001); Universitäten München und Würzburg (Erstes Staatsexamen, 1999)
- Deutschland
- Legal 500 EMEA 2025 - Mandanten-Zitate: ‚Sehr kompetent, sehr schnelle Feedback-Zeiten.’ ,Sehr gutes Aufgaben- und Lösungsverständnis. Pragmatisches Vorgehen mit hoher juristischer Präzision. Wirtschaftliches und ganzheitliches Denken.‘ ‚Exzellenter Sparringspartner und Ratgeber. Hohe Fachkenntnis gepaart mit pragmatischem Ansatz. Denkt gesamtheitlich und nimmt bei Bedarf den Mandanten an die Hand, ohne unnötigen Aufwand zu erzeugen. Sehr service- und dienstleistungsorientiert‘. Handelsblatt 2025: Einer der deutschlandweit besten Anwälte für Arbeitsrecht. Wirtschaftswoche 2022: Einer der renommiertesten Anwälte im Arbeitsrecht.
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