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Bundestag beschließt Umsetzungsgesetz der Prospektrichtlinie-Änderungsrichtlinie

Der Deutsche Bundestag hat am 24. Mai 2012 ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes beschlossen. Die Umsetzungsfrist der geänderten Prospektrichtlinie läuft zum 1. Juli 2012 ab. Angenommen hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung (BT Drs. 17/8684) mit den vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen (BT Drs. 17/9645). Eine Verkündung ist noch nicht erfolgt. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist im Wesentlichen für den 1. Juli 2012 vorgesehen.

Das neue Gesetz setzt die geänderte EU-Prospektrichtlinie eins-zu-eins um. Geändert werden vor allem das Wertpapierprospektgesetz und das Wertpapierhandelsgesetz. Darüber hinaus enthält das Gesetz weitere punktuelle Änderungen, unter anderem des Börsengesetzes, des Restrukturierungsfondsgesetzes und des Kreditwesengesetzes.

Durch die Prospektrichtlinie-Änderungsrichtlinie soll der Verwaltungsaufwand beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren auf das nötige Minimum beschränkt und gleichzeitig der Anlegerschutz verbessert werden. Die Richtlinie sieht insbesondere folgende Änderungen vor: 

  • die Erhöhung bestimmter Schwellenwerte und Obergrenzen sowie die Klarstellung der Berechnungsgrundlagen;
  • für bestimmte Angebote von Wertpapieremissionen und Emittenten (Angebote von kleinen und mittleren Unternehmen, sowie von Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung, sowie unter anderem für Bezugsrechtsemissionen) die Reduzierung der Angabepflichten im Prospekt;
  • die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Prospektfreiheit von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen;
  • die Abschaffung des jährlichen Dokuments;
  • die Aufnahme von Schlüsselinformationen in die Prospektzusammenfassung, sowie Verbesserung von Format und Inhalt der Prospektzusammenfassung;
  • die präzisere Fassung der Ausnahme von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts bei Weiterveräußerungen von Wertpapieren durch Finanzintermediäre („retail cascade“);
  • die Möglichkeit der Aktualisierung eines Registrierungsformulars mittels eines Nachtrags sowie die Möglichkeit der Erstellung eines Basisprospekts als dreiteiliger Prospekt.  

Noch nicht in Kraft getreten ist die neue EU-Prospektverordnung. Die Kommission hat hierfür am 30. März 2012 einen Vorschlag unterbreitet (C(2012) 2086 final), gegen den Europäisches Parlament und Rat noch bis zum 30. Juni 2012 Einwände erheben können. In der EU-Prospektverordnung werden die Angaben konkretisiert, die bei den verschiedenen Wertpapierarten im Prospekt im Einzelnen enthalten sein müssen. In der neuen EU-Prospektverordnung sollen insbesondere die neuen Anforderungen an Inhalt und Form der Prospektzusammenfassung enthalten sein, sowie auch die Vorgaben für die reduzierten Angabepflichten für Angebote von kleineren und mittleren Unternehmen, und bei Bezugsrechtsemissionen. Die neue EU-Prospektverordnung soll ebenfalls zum 1. Juli 2012 in Kraft treten und wird ab dann unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten.

Für Bezugsrechtsemissionen tritt mit der neuen europäischen Regelung eine Verschärfung gegenüber der bislang in Deutschland geltenden Praxis ein. Nach bisheriger Praxis von BaFin und Deutscher Börse konnten reine Bezugsrechtsemissionen in Deutschland bislang prospektfrei durchgeführt werden. Deutsche Börse und BaFin werden vor dem Hintergrund der europäischen Regelung ihre Praxis ab dem 1. Juli 2012 ändern und auch für reine Bezugsrechtsemissionen einen reduzierten Prospekt verlangen.

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