Martin Bär vertritt Mandanten in komplexen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten – vom präventiven Risikomanagement bis hin zu umfangreichen Verfahren vor staatlichen Gerichten und in der alternativen Streitbeilegung. Seine Praxis umfasst ein breites Spektrum von Branchen, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Bank- und Finanzsektor, Datenschutz und Digitalwirtschaft, dem Immobilien- und Bauwesen sowie Organhaftung. Er berät Mandanten regelmäßig bei internen Untersuchungen und begleitet Unternehmen bei behördlichen Durchsuchungen (Dawn Raids). Martin Bär arbeitet pragmatisch und ergebnisorientiert. Er bietet klare, umsetzbare Empfehlungen, die auf effiziente und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen ausgerichtet sind.
Bevor er sich 2025 Jones Day anschloss, sammelte Martin Bär über neun Jahre umfassende Erfahrung in der Führung hochkarätiger Streitigkeiten bei einer führenden internationalen Anwaltskanzlei, in der er komplexe Mandate in verschiedenen Rechtsordnungen betreute. Seine Erfahrung umfasst unter anderem die Vertretung einer internationalen Bank in einer Mistrade-Streitigkeit über 150 Millionen Euro in Deutschland und Frankreich; die Beratung einer internationalen Bank in einem Wertpapierrechtsstreit über 320 Millionen Schweizer Franken; die Verteidigung einer internationalen Bank in Massenverfahren und KapMuG-Verfahren mit mehreren hundert Klägern im Zusammenhang mit Indexzertifikaten; die Vertretung eines Kapitalmarktinfrastrukturanbieters in einer Reihe von Gerichtsverfahren in Deutschland und den Niederlanden betreffend Anleiheurkunden sowie in einem Verfahren wegen Gesellschafterhaftung gerichtet auf Zahlung von über 500 Millionen Euro und Feststellung weiterer ca. 8 Milliarden Euro; die Beratung eines Real Estate Assetmanagers in komplexen Rechtsstreitigkeiten, einschließlich einer mehrparteiigen Versicherungsstreitigkeit; die Vertretung eines Rechenzentrumsentwicklers in einem Bauverzögerungsstreit über 80 Millionen Euro; und die Beratung einer E-Commerce-Plattform zu Ansprüchen im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach einem Cyberangriff.
Erfahrung
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Zweites juristisches Staatsexamen 2016); Universität Bayreuth (Erstes juristisches Staatsexamen 2013; Wirtschaftsjurist 2013)
- Bundesrepublik Deutschland
Handelsblatt/BestLawyers: Seit 2023 in der Liste der „Ones to Watch“ für Litigation und International Arbitration
- Deutsch, Englisch