- Praxisbereiche
- Arbeitsrecht
-
Arbeitsrecht
Die Arbeitsrechtspraxis von Jones Day besteht aus über 160 erfahrenen und engagierten Anwälten in Nordamerika, Europa und Asien. Wir beraten Unternehmen kosteneffizient in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Unsere Mandanten profitieren dabei von den Stärken unseres fachübergreifenden Arbeitsrechtsteams sowohl in Arbeitsrechtsstreitigkeiten als auch allen sonstigen Bereichen des Arbeitsrechts. Unsere globale Präsenz, die büroübergreifenden Teams und der nahtlose Einsatz von verschiedenen Spezialisten innerhalb der Kanzlei ermöglichen es uns, jeden Mandanten optimal zu beraten.
Im Jahr 2008 hat das Magazin The American Lawyer die Arbeitsrechtspraxis von Jones Day in der angesehenen Kategorie "Rechtsstreitigkeiten" als beste Arbeitsrechtskanzlei der USA ausgezeichnet. Damit wurden wir für unsere jüngsten Erfolge im Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts geehrt. Im Jahr 2009 haben Chambers USA und The Legal 500 US unsere Arbeitsrechtspraxis als eine der drei "Nummer 1" - Arbeitsrechtskanzleien in den USA gekürt.
- Bank- und Finanzrecht
-
Bank- und Finanzrecht
Insbesondere vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzkrise, den sich stetig ändernden gesetzlichen Bestimmungen und den eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten wenden sich Mandanten verstärkt an unsere Bank- und Finanzrechtler.
Wir vertreten Banken ebenso wie andere Finanzinstitute und Investoren bei der Strukturierung und Finanzierung von Investitionen und Projekten, decken potentielle Risiken von Finanzierungsmodellen auf, unterstützen bei der Realisierung von Sicherheiten und erarbeiten in diesem unsicheren Umfeld kurz- sowie langfristig angelegte Modelle.
Wir beraten unsere Mandanten bei Unternehmens- und Akquisitionsfinanzierungen, asset-backed Strukturen, cross-border Investitionen sowie bei der Entwicklung und Umsetzung von neuen und der Implementierung von etablierten Finanzprodukten.
Gerade bei grenzüberschreitenden Investitionen profitieren unsere Mandanten von der engen Einbindung unserer Finanzierungsanwälte in ein globales Netzwerk von mehr als 125 Spezialisten an allen wichtigen Wirtschaftsstandorten in Nord- und Südamerika, Europa, Asien und dem Nahen Osten sowie von dem direkten Zugang zu Experten aus anderen Rechtsbereichen weltweit.
- Bankrecht/Bankaufsichtsrecht
-
Bankrecht/Bankaufsichtsrecht
Lange bevor der Begriff der „Finanzkrise“ die Schlagzeilen bestimmte, hat Jones Day im Bereich komplexer Finanzprodukte führende Finanzinstitute in den USA, Europa und Asien beraten und zahlreiche erfolgreiche Prozesse für diese geführt.
Jones Day verfügt über ein integriertes, globales Team mit umfassenden Erfahrungen gerade auch bei den jetzt veränderten Bedingungen in Krisenzeiten. Das interdisziplinäre Team der Kanzlei berät Mandanten weltweit bei der Prozessführung sowie bei der Beurteilung rechtlicher Risiken in Bezug auf Finanzprodukte und M&A-Transaktionen. Darüber hinaus berät unser Team bei der Umsetzung neuer Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten sowie in Bezug auf neue aufsichtsrechtliche Vorschriften.
- Energie
-
Energie
Unsere Energiepraxis bietet die kombinierte rechtliche Expertise zusammen mit den fundierten kommerziellen und technischen Erfahrungen in den diversen Energiebereichen, um Mandanten bei der erfolgreichen Umsetzung ihrer Ziele, seien es Transaktionen, Genehmigungsverfahren oder Rechtsstreitigkeiten, zu unterstützen.
Unsere Anwälte verstehen sich sowohl auf die traditionellen Grundlagen der Branche wie auch auf die sich stetig entwickelnden Trends, die sowohl für etablierte Unternehmen als auch für neue Marktteilnehmer in diesem Bereich gelten. Damit können wir unseren Mandanten in allen Bereichen helfen, die Entwicklungen des Marktes zu antizipieren und mit entsprechenden Geschäftsmodellen zu reagieren.
Wir vertreten in unserer Energierechtspraxis das ganze Spektrum an Mandanten: von Regierungen und nationalen Energiegesellschaften, über Energieversorger, Rohstofflieferanten und -produzenten jeglicher Art, Bergbaugesellschaften, Vertriebs- und Handelsgesellschaften, Projektentwickler, Gesellschaften im Bereich erneuerbare Energien, bis hin zu Generalunternehmern, Ingenieursfirmen, und sonstigen Dienstleistern. Darüber hinaus beraten wir Finanzdienstleister und andere Marktteilnehmer beim Handel mit Rohstoffen und damit zusammenhängenden Finanzprodukten.
- Gesundheitswesen
-
Gesundheitswesen
Viele der führenden Markteilnehmer im Gesundheitswesen in den USA vertrauen auf unsere Erfahrung und wenden sich mit ihren rechtlichen Problemen an unser interdisziplinäres Team, das ihnen praktikable und wirtschaftliche Lösungen für die kritischsten Probleme liefert.
Unser integriertes Anwaltsteam im Praxisbereich Health Care bietet jedem Mandanten im Bereich des Gesundheitswesens die optimale Beratung durch Jones Day und ist in der Lage, auch schwierigste Aspekte rechtlicher Fragen im Gesundheitswesen zu klären.
Aufgrund der Branchenkenntnisse im Gesundheitswesen und der weltweit verfügbaren Ressourcen der Kanzlei kann Jones Day den US-amerikanischen Unternehmen im Gesundheitswesen seine nationalen und globalen Erfahrungen zur Verfügung stellen. Jones Day kennt die aktuellen rechtlichen Bedürfnisse der Gesundheitsbranche, einschließlich geplanter Maßnahmen, wie z.B. die Vorbereitung auf eine Gesundheitsreform und berät große Krankenhäuser, führende Universitätskliniken und andere Unternehmen des Gesundheitswesens dabei, sich auf neue wirtschaftliche und regulatorische Gegebenheiten vorzubereiten.
- Gewerblicher Rechtsschutz
-
Gewerblicher Rechtsschutz
Jones Day bietet als einzige Großkanzlei weltweit und aus einer Hand in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes eine umfassende Beratung. Unsere in den USA, Europa und Asien zugelassenen Patentanwälte und Rechtsanwälte vertreten Mandanten in Rechtsstreitigkeiten vor ordentlichen Gerichten sowie Patentgerichten, in allen Verfahren von der Anmeldung bis zur Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten, bei der Lizenzierung von Schutzrechten, Technologietransfers und zu allgemeinen Fragen im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten.
Mit unserem Team von insgesamt mehr als 300 Rechtsanwälten und Patentanwälten mit Qualifikationen und Erfahrung in verschiedenen Bereichen von Wissenschaft und Industrie können wir jede Frage zu gewerblichen Schutzrechten beantworten und praktisch jedes denkbare Problem bewältigen. Gegenwärtig stehen in jedem Unternehmen optimale Wertschöpfung und Vermeidung von Risiken im Vordergrund. Wir arbeiten mit den Patentabteilungen unserer Mandaten zusammen, um die festgesetzten Ziele effizient und kostengünstig zu erreichen. Namhafte Unternehmen in den USA und weltweit, einschließlich zahlreicher Fortune 500 Unternehmen, haben uns mit der Betreuung ihrer Angelegenheiten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes beauftragt. Wir unterstützen unsere Mandaten dabei, ihre Erfindungen zu schützen und den Wert ihrer immateriellen Vermögensgegenstände weltweit aufzuwerten.
- Internationale Gerichts- und Schiedsverfahren
-
Internationale Gerichts- und Schiedsverfahren

Jones Day verfügt über eines der schlagkräftigsten Beratungsteams im Bereich „Internationale Gerichts- und Schiedsverfahren“ unter allen Kanzleien weltweit. Unsere vielen Büros, die Umsetzung des Prinzips „One Firm Worldwide” sowie die Bandbreite unserer fachlichen Kompetenz und Erfahrung in verschiedenen Industrien ermöglichen es uns, unsere Mandanten bei wichtigen Auseinandersetzungen nahezu überall auf der Welt zu vertreten.
Unsere Standorte in den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren Nord- und Südamerikas, Europas, Asiens und des Nahen Ostens sind durch eine gemeinsame Technologie- und Kommunikationsplattform vernetzt, die es uns ermöglicht, Schiedsstreitigkeiten und grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten effizient und kostenoptimiert zu bearbeiten. Wir haben Erfahrung im Umgang mit den komplexen Fragen der Zuständigkeit, des Prozessrechts und des materiellen Rechts, die sich unseren Mandanten bei privatrechtlichen Auseinandersetzungen oder bei öffentlich-rechtlichen oder strafrechtlichen Verfahren stellen. Wir betreuen einige der grössten internationalen Rechtsstreitigkeiten durch den koordinierten Einsatz unserer Prozessrechtler in mehreren Jones Day Büros. Unsere Anwälte gehören oft zu den anerkanntesten Verfahrensexperten im jeweiligen Land.
- Kapitalmarktrecht
-
Kapitalmarktrecht
Unsere Kapitalmartktexperten beraten von einer integrierten, globalen Plattform aus und sind in den wichtigsten Finanzzentren der Welt vertreten. Unsere Anwälte liefern innovative Lösungen für eine Vielzahl von kapitalmarkrechtlichen Themen, die sich unseren Mandanten weltweit stellen.
Unser Ansatz bei der Mandantenberatung beruht auf dem „One Firm Worldwide” Konzept, welches es uns ermöglicht, unsere Dienstleistung wirksam und effizient zu erbringen. Unsere Arbeit erfordert, dass wir eng mit Kollegen in anderen Fachbereichen zusammenarbeiten, die umfassende Kenntnisse und Erfahrungen aus den verschiedensten Ländern beisteuern. Mit den jüngsten weitreichenden Änderungen der kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen und den hohen Erwartungen an Corporate Governance steigt der Bedarf nach fachübergreifender und internationaler Beratung. Unsere Kapitalmarktrechtler sind diesem Anspruch bestens gewachsen. Wir werden auch bei sich weiter ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen an der Spitze der Entwicklung bleiben.
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
-
Kartell- und Wettbewerbsrecht
Jones Day hat Unternehmen in einigen der komplexesten Kartellverfahren der Wirtschaftsgeschichte vertreten. Bei Umfragen vieler juristischer Jahrbücher, wie etwa Chambers & Partner, The Legal 500 und PLC Which Lawyer?, belegen wir weltweit stets einen führenden Platz im Kartellrecht.
Das Team unserer Kartell- und Wettbewerbsrechtspezialisten besteht aus über 150 Anwälten in 22 Wirtschaftszentren und hat inzwischen kartell- und wettbewerbsrechtliche Verfahren in mehr als 50 Ländern und in den verschiedensten Branchen betreut. Darüber hinaus haben wir unsere Mandanten auch erfolgreich in hunderten von Fusionskontrollverfahren begleitet. Die Zusammenarbeit unserer Kartell- und Wettbewerbsrechtler mit Prozess- und Strafrechtlern ermöglicht eine optimale Betreuung unserer Mandanten in behördlichen Untersuchungsverfahren und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen mit Kartellbehörden und vor Gerichten weltweit.
Für Auskünfte in deutscher Sprache zu unserem Praxisbereich Kartell- und Wettbewerbsrecht, wenden Sie sich bitte an:
Um mehr über unseren internationalen Praxisbereich Kartell- und Wettbewerbsrecht zu erfahren, setzen Sie sich bitte in Verbindung mit:
- Mergers & Acquisitions
-
Mergers & Acquisitions
Jones Day hat seit Anfang 2000 in jedem Quartal mehr abgeschlossene M&A-Transaktionen begleitet als jede andere Kanzlei weltweit.
Unsere Arbeit nach dem Prinzip „One Firm Worldwide” unterscheidet unsere M&A-Beratung grundlegend von dem Angebot anderer Kanzleien. Durch die interdisziplinäre Besetzung unserer M&A-Teams können wir kosteneffizient Erfahrungen und Kenntnisse aus allen Rechtsbereichen einsetzen. Wir haben erkannt, dass sich die Rolle des Rechtsberaters in M&A-Transaktionen geändert hat. Nicht mehr die reine Konzentration auf Vertragstexte und die Durchführung einer standardisierten Due-Diligence-Prüfung, sondern echte Risikobewertung, Wertschöpfung durch Strukturierung der Transaktion und die Kenntnis und das Verständnis der verschiedenen für Unternehmen neu eingeführten Regulierungen stehen jetzt im Mittelpunkt. Wir koordinieren weltweit grenzüberschreitende Transaktionen kosteneffizient und ohne Arbeitsaufwand für unsere Mandanten.
Für Auskünfte in deutscher Sprache zu unserem Praxisbereich Mergers & Acquisitions wenden Sie sich bitte an:
Um mehr über unseren internationalen Praxisbereich Mergers & Acquisitions zu erfahren, setzen Sie sich bitte in Verbindung mit:
- Mitarbeiterbeteiligung und Vergütung
-
Mitarbeiterbeteiligung und Vergütung
Seit mehr als 50 Jahren entwickeln unsere Spezialisten auf dem Gebiet der Mitarbeiterbeteiligung/-vergütung innovative Möglichkeiten, um Mandanten in Vergütungsfragen, einschließlich auf der Ebene der Vorstände und Geschäftsführer, zu beraten. Die Beratung ist ausgerichtet auf die Erhaltung größtmöglicher Flexibilität und der Minimierung von Risiken.
Mit unserem interdisziplinären und teamorientierten Ansatz arbeiten mehr als 50 erfahrene Anwälte aus diesem Bereich mit Kollegen aus den anderen Praxisbereichen auf internationaler Ebene zusammen, um für unsere Mandanten praxisnahe Beratungsleistungen zu erbringen, ganz gleich wann und wo diese benötigt werden. Aufgrund der Bandbreite und Vielfalt der Erfahrungen unserer Anwälte und unserer Mandantenstruktur kann Jones Day auf weitreichende Kenntnisse zurückgreifen, um Mandanten gezielt bei der Lösung komplexer Probleme zu unterstützen.
Mitarbeitervergütungs- und -beteiligungsfragen spielen eine wesentliche Rolle, insbesondere in Zeiten globaler wirtschaftlicher Herausforderungen. Unsere Anwälte zeigen die Problembereiche auf und vertreten bei Rechtsstreitigkeiten die Interessen unserer Mandanten zielgerichtet und engagiert.
- Öffentliches Recht und Regulierung
-
Öffentliches Recht und Regulierung
In Zeiten staatlicher Eingriffe in die Privatindustrie in den USA und im Rest der Welt in bislang ungekanntem Ausmaß beraten unsere Anwälte mit ihren weitreichenden Erfahrungen in schwierigen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, im Krisenmanagement, in aufsichtsrechtlichen Fragen und bei der Prozessführung.
Seit Jahrzehnten vertreten wir unsere Mandanten gegenüber Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden und gesetzgebenden Organen sowie in gerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit aufsichtsrechtlichen oder regulatorischen Maßnahmen. Unsere Anwälte sind an allen Standorten mit dem staatlichen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld, in dem für unsere Mandanten wichtige Entscheidungen getroffen werden, bestens vertraut. Unsere Praxisgruppe besteht aus US-amerikanischen, europäischen und asiatischen Anwälten, die die aktuellen Entwicklungen des aufsichtsrechtlichen Umfelds ihres jeweiligen Landes genau kennen, aus Fachleuten, die über umfassende Branchenerfahrungen verfügen, sowie aus ehemaligen hochrangigen Regierungsbeamten. Unser Tätigkeitsbereich reicht von der Beratung unserer Mandanten in komplexen aufsichtsrechtlichen Fragen über richtungweisende Verfahren gegen staatliche Behörden bis hin zur Unterstützung bei der Lösung komplexer gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Probleme. Unsere Anwälte aus dem Bereich verfügen über die nötige Durchsetzungskraft und Glaubwürdigkeit, die für eine erfolgreiche Beratung der Mandanten in diesem Bereich unerlässlich sind.
Als Teil einer Kanzlei, die nach dem Prinzip „One Firm Worldwide“ arbeitet, unterstützt unser internationales und interdisziplinäres Team Mandanten weltweit im Umgang mit den aktuellen aufsichtsrechtlichen Herausforderungen.
- Private Equity
-
Private Equity
Jones Day berät regelmäßig nahezu 100 Private-Equity-Fonds, darunter zahlreiche führende Fonds aus den USA und Europa.
Seit 2006 haben wir über 600 Transaktionen im Bereich Private Equity abgeschlossen. Wir bieten unseren Mandanten im Bereich Private Equity die gesamte Bandbreite an Leistungen. Der Schwerpunkt unserer Praxis liegt in der Vertretung von Käufern und Verkäufern bei Share- und Asset Deals, Leveraged Buyouts, Delistings, Käufen aus der Insolvenz und anderen Distressed M&A-Transaktionen. Jones Day ist regelmäßig auf den vorderen Plätzen der im Bereich Private Equity veröffentlichten Rankings zu finden.
- Real Estate
-
Real Estate
Bei Jones Day befassen sich mehr als 120 weltweit tätige Anwälte mit allen Bereichen der Immobilienbranche.
Seit 2003 ist unsere Real Estate Praxis in jedem Jahr die Nr. 1 in dem von Bloomberg weltweit aufgestellten Ranking nach Anzahl der abgeschlossenen M&A-Transaktionen in der Immobilienbranche. Unsere Spezialisten arbeiten eng mit den Kollegen aus den Bereichen Umwelt, Steuern, Finanzierung, Gesellschaftsrecht, Prozessrecht und Arbitration zusammen, um unseren Mandanten umfassende Lösungen anbieten zu können. Zu unseren Mandanten zählen Investmentbanken, Immobilienfonds, institutionelle Investoren, Kreditgeber, Fortune 500 und Financial Times 500 Unternehmen, öffentliche und private Immobilien- und Objektgesellschaften, Einzelhändler sowie Hotel- und Gaststättenbetreiber.
Wir beraten beim Erwerb und Verkauf von Immobilien, Immobilienfinanzierungen, Investitionen, in allen Angelegenheiten in Verbindung mit Leasing und Verwaltung von Immobilien, Bebauung und Entwicklung von Grundstücken, Joint Ventures, Immobilien Private Equity Fonds, offenen Immobilienfonds, REITs und grenzüberschreitenden Investitionen.
- Rechtsstreitigkeiten in den USA
-
Rechtsstreitigkeiten in den USA
Aufgrund der Expertise und der großen personellen Ressourcen gilt unsere Trial Practice in den USA zu Recht als eine der weltweit erfolgreichsten. The American Lawyer hat bei der ersten Vergabe dieser Auszeichnung die Jones Day Trial Practice zum „Litigation Department of the Year” gewählt.
Unser Team besteht aus über 1.100 Prozessanwälten, einschließlich 80 Anwälten in Europa und 65 Anwälten in Asien. Sie verfügen über erhebliche Erfahrungen in nationalen und grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, Schiedsgerichtsverfahren sowie der Streitschlichtung.
Wir betreuen Unternehmen sowie Mandanten aus dem öffentlichen Sektor in zahlreichen Streitigkeiten und Zivilprozessen von der Erstberatung bis hin zur Berufung und Revision. Häufig sind wir an Fällen beteiligt, bei denen es für die Beteiligten „um alles oder nichts” geht. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in komplexen Rechtsstreitigkeiten in mehreren Bundesstaaten gleichzeitig und koordinieren die einzelnen Verfahren.
Typischerweise sind in unseren Fällen zahlreiche Gegner involviert, und häufig bearbeiten wir überregionale Rechtsstreitigkeiten vor einer Vielzahl von Gerichten ausschließlich mit eigenen Anwälten. Viele Mandanten engagieren uns als nationalen oder weltweiten Koordinator für sich wiederholende oder eng zusammenhängende Fälle, über die in verschiedenen Rechtsordnungen entschieden wird.
- Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz
-
Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz
Das Jones Day Restrukturierungsteam wird ständig unter den Top-Restrukturierungsteams weltweit genannt.
Mit mehr als 100 Anwälten in nahezu allen wichtigen Finanzzentren weltweit bieten wir die gesamte Palette von Leistungen für Banken, Unternehmen, Gläubiger und Schuldner bei komplexen Restrukturierungen, außergerichtlichen Vergleichen und in Insolvenzverfahren sowie in allen Angelegenheiten in Verbindung mit notleidenden Unternehmen.
In Fachpublikationen wie etwa The American Lawyer, Chambers und The Legal 500 rangieren unsere Anwälte aus dem Bereich der Unternehmensrestrukturierung immer auf den vordersten Plätzen.
Auch bei Umfragen unter Mandanten, die für uns noch weit wichtiger sind, rangieren unsere Anwälte immer auf den vorderen Plätzen.
Erleichtert wird den Restrukturierungsexperten von Jones Day ihre Aufgabe durch den Zugriff auf die Ressourcen der anderen Praxisbereiche der Kanzlei, wie z.B. Bank- und Finanzrecht, Prozessvertretung, Mergers & Acquisitions, Kapitalmarkt-, Immobilien-, Kartell- und Steuerrecht, Mitarbeitervergütung/-beteiligung, sowie Arbeitsrecht.
Für Auskünfte in deutscher Sprache zu unserem Praxisbereich Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz, wenden Sie sich bitte an:
Um mehr über unseren internationalen Praxisbereich Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz zu erfahren, setzen Sie sich bitte in Verbindung mit:
- Steuerrecht
-
Steuerrecht
Unsere Steuerrechtspraxis berät Mandanten im Zusammenhang mit sämtlichen aktuellen Problemen und Anforderungen dieser immer komplexer werdenden Rechtsmaterie mit dem Ziel, kreative und praktische Lösungen zu entwickeln.
Der Schwerpunkt unserer Steuerrechtsberatung spiegelt die Veränderung des geschäftlichen Umfelds wider, in dem wir leben. Das Steuerrecht wird immer mehr konfliktorientiert, international und, entgegen aller Bemühungen, immer komplizierter und auch reformbedürftiger. Den auf die Komplexität und die ständigen Veränderungen zurückzuführenden Herausforderungen tragen wir u.a. durch die Auswahl und Ausbildung von spezialisierten Beratern Rechnung. Diese Anwälte verbinden Erfahrung mit Kenntnis der aktuellen Entwicklungen in ihrem jeweiligen Bereich. Einige von ihnen zählen zu den besten Steuerexperten der Welt. Aufgrund der traditionellen engen Zusammenarbeit der einzelnen Standorte und Praxisbereiche kann auf das Wissen und die Erfahrung eines jeden unserer Anwälte zurückgegriffen werden.
- Umwelt, Gesundheit und Sicherheit
-
Umwelt, Gesundheit und Sicherheit
Jones Day Anwälte waren an einigen der bekanntesten und richtungweisenden umweltrechtlichen Verfahren in der Geschichte des Umweltrechts, einschließlich des Bereichs Klimawandel, beteiligt.
Seit den frühen 70er Jahren befassen sich unsere Anwälte mit Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsrecht. Einige unserer Anwälte waren sogar in Bundesbehörden wie der US-amerikanischen Behörde für Umweltschutz (Environmental Protection Agency) oder im US-Justizministerium tätig.
Weltweit arbeiten an unseren Standorten etwa 40 Umweltrechtsexperten im Team mit ca. 50 weiteren Jones Day Anwälten zusammen, die sich auf angrenzende Bereiche wie Immobilienrecht, Deliktsrecht (Schädigung durch Giftstoffe), Versicherungsstreitigkeiten und Arbeitsschutz sowie Prozessvertretung spezialisiert haben.
Unsere Anwälte beraten Mandanten im Rahmen von Transaktionen bei aufsichtsrechtlichen, Haftungs-, Arbeitsschutz- sowie Gesundheitsfragen; sie beraten in Compliance-Fragen auch in Bezug auf Klimawandel und Emissionsschutzrecht, unterstützen bei der Abwicklung komplexer und kostenintensiver Umweltstreitigkeiten, sowie bei der Ausarbeitung alternativer Möglichkeiten der Streitbeilegung und von Vergleichen.
- US-Rechtsstreitigkeiten – Berufung & Revision
-
US-Rechtsstreitigkeiten – Berufung & Revision
Anders als in anderen Kanzleien praktizieren unsere Berufungs- und Revisionsspezialisten aus den USA sowohl an der Ost- als auch an der Westküste sowie in zahlreichen weiteren Städten der USA. Sie treten vor allen Gerichten auf, von den einzelstaatlichen Gerichten erster Instanz bis hin zum US Supreme Court und verfügen über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in materiellen Rechtsfragen.
Unsere Anwälte erbringen das gesamte Spektrum an Rechtsberatung, befassen sich jedoch vorwiegend mit komplexen und neuen Rechtsfragen. Die Praxisgruppe Berufung & Revision besteht aus bekannten Prozessanwälten, die jeweils Verhandlungen in allen Instanzen geführt haben, vor Gerichten auf allen einzel- und bundesstaatlichen Ebenen bis hin zum US Supreme Court. Viele unserer Anwälte waren in Politik, Regierungsfunktionen oder in der Verwaltung tätig, u.a. als Deputy Attorney General, Principal Deputy Solicitor General und United States Attorney.
Unter www.jonesdayappellate.com erfahren Sie mehr über den Praxisbereich Berufung und Revision in den USA und die von uns vertretenen Fälle.
- US-Securities und Shareholder Litigation & SEC Enforcement
-
US-Securities und Shareholder Litigation & SEC Enforcement
Die Anwälte in unserem US-Praxisbereich Securities and Shareholder Litigation & SEC Enforcement haben in zahlreichen Sammelklagen wegen Wertpapierbetrug und Aktionärsklagen gegen alle namhaften Aktionärsvertreter Erfolge erzielt. Wir haben in vielen Fällen erreicht, dass Untersuchungen der US-Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission; SEC) zu einem für unsere Mandanten günstigen Ergebnis führten.
Ein festes Team von 76 Anwälten beschäftigt sich mit der Verteidigung von Gesellschaften und deren Management gegen Ansprüche aus bundes- und einzelstaatlichen Anlegerschutzgesetzen in den USA. Dabei kann das Team auf weitere Kollegen weltweit zurückgreifen, die Kenntnisse beispielsweise in den Bereichen Bilanzierung, Corporate Governance und Management-Haftpflichtversicherung beisteuern.
Unsere Anwälte waren oft in leitenden Funktionen bei der SEC tätig. Zwei unserer Partner leiteten die Abteilung für Betrug im Kapitalmarktsektor bei der Bundesanwaltschaft im Southern District of New York.
Unser umfassender Beratungsansatz zeigt unseren Mandanten die vielfältigen Risiken auf dem Kapitalmarkt klar auf und trägt somit zur Sicherung ihres Geschäftserfolgs bei.
- Versicherungsrecht
-
Versicherungsrecht
Unsere Praxisgruppe Versicherungsrecht berät Unternehmen weltweit als Versicherungsnehmer zwecks Maximierung des Wertes ihrer Versicherungen.
Unsere Auffassung, dass Versicherungen einen wichtigen Vermögenswert darstellen, der geschützt und maximiert werden sollte, spiegelt sich in unseren Erfolgen bei der Durchsetzung von Versicherungsansprüchen und in unserer allgemeinen versicherungsrechtlichen Beratung wieder. Wir haben für unsere Mandanten in den USA Versicherungsansprüche in Höhe von mehreren Milliarden Dollar erstritten. Wir beraten auch bei versicherungstechnischen Aspekten von M&A-Transaktionen, Sanierungen und Restrukturierungen und stellen dabei sicher, dass die Rechte aus Versicherungen bei solchen Transaktionen erhalten und gestärkt werden.
Unsere Versicherungsexperten verfügen über Erfahrungen bei allen Arten von Versicherungsschutz und bei den sich daraus ergebenden Themen. Wir haben hunderte von Fällen in den verschiedensten Ländern durch unsere mehr als 30 vernetzten Büros betreut. Oft ist es dabei zu Gerichtsurteilen gekommen, die wichtige Präzedenzfälle darstellen.
- Wirtschaftsstrafrecht
-
Wirtschaftsstrafrecht
Unsere Wirtschaftsstrafrechtler verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz in der Verteidigung von Unternehmen und natürlichen Personen gegen Anschuldigungen in allen wesentlichen Bereichen der Wirtschaftkriminalität. Dies schließt insbesondere Vorwürfe wegen Betrugs, Untreue, kartell- und wertpapierrechtlicher Verstöße, Bestechung (im In- und Ausland, z.B. im Rahmen des Foreign Corrupt Practices Act), unlauterer Praktiken bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand, Umweltvergehen sowie interne und aufsichtsrechtliche Ermittlungen ein.
Insbesondere in den USA kommen viele unserer Wirtschaftsstrafrechtler aus führenden Positionen im Justizministerium in Washington oder von den Bundesstaatsanwaltschaften in den größten US-Bundesstaaten und bringen entsprechende Erfahrung mit. Insgesamt haben unsere Spezialisten mehrere hundert Strafverfahren erfolgreich zu Ende geführt.
|
Unsere Rechtsberatung deckt das volle Spektrum der Themen ab, mit denen sich unsere Mandanten bei Transaktionen, Rechtsstreitigkeiten, Steuerangelegenheiten oder im Umgang mit Behörden befassen müssen. Berührt eine Thematik mehrere Beratungsbereiche, wird ein Anwaltsteam zusammengestellt, welches die Ziele unseres Mandanten optimal verfolgen kann. Unsere miteinander vernetzten Büros in den bedeutenden Wirtschafts- und Finanzzentren der Welt ermöglichen es uns, nahtlos zusammenzuarbeiten und stets die bestmögliche Leistung bei jedem Mandat zu erbringen.
Für weitere Informationen zu einzelnen Praxisbereichen klicken Sie auf die Bezeichnung des Praxisbereichs auf der linken Seite.
|