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Steuerprüfungen & -streitigkeiten - Übersicht
Steuerzahler planen und erwarten selten, sich an Steuerstreitigkeiten zu beteiligen, aber der immer größer werdende Finanzbedarf der Staaten und die Komplexität und Unklarheit der Steuergesetze macht Steuerstreitigkeiten von Zeit zu Zeit unvermeidlich. Jones Days umfassende Erfahrungen haben zu herausragenden Ergebnissen für Mandanten geführt, die mit strittigen Steuerprüfungen und -prozessen konfrontiert waren.

In den letzten Jahren haben die Finanzämter ihre Prüfungsaktivitäten ausgeweitet, wobei diese sowohl auf vermögende Einzelpersonen wie auch auf die größten unternehmerischen Körperschaften zielten, die sich mit komplexen US-amerikanischen und internationalen Transaktionen befassen.

Wir glauben, dass der beste Ansatz für eine potentiell strittige Steuerprüfung der ist, Fragen so frühzeitig wie möglich zusammen mit der Finanzbehörde zu formulieren und zu lösen. Zu oft behandeln Steuerzahler das erste Stadium einer Steuerprüfung als Routinesache, wobei ihnen nicht klar ist, dass ihre ersten Antworten und Begegnungen mit den Prüfern den gesamten zukünftigen Verlauf der Untersuchung vorgeben können. Jones Day hat die Erfahrung gemacht, dass eine frühzeitig einsetzende Zusammenarbeit mit dem Mandanten bei einer potentiell problematischen Prüfung, mit einer pro-aktiven Analyse der potentiellen Schwächen und strategischen und taktischen Gelegenheiten eine Prüfung zur Folge haben kann, die schnell, effizient und günstig verläuft.

Weltweit, in allen unseren Büros bieten unsere dort ansässigen Steueranwälte das gesamte Spektrum an Steuerberatungsleistungen an, einschließlich der Vertretung von Mandanten in Steuerstreitigkeiten und bei Steuerprozessen. Wir sind auch in der Lage, Unterstützung bei internationalen Verfahren zu leisten. Zu diesen alternativen Methoden, die sich als recht preiswert herausstellen können, zählen Vorabvereinbarungen zur Transferpreisgestaltung (APAs) und Verständigungsverfahren, die gemäß der meisten Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen sind. Gleiches gilt hinsichtlich der Schiedsverfahrensrichtlinie der EU.