Europäisches Beihilferecht regelt das Recht der europäischen Subventionskontrolle. Anwälte von Jones Day haben Unternehmen aus verschiedensten Branchen im Zusammenhang mit den EG-Vorschriften über die Zulässigkeit staatlicher Beihilfen vertreten.
Jones Day zählt zu den führenden Sozietäten im Europäischen Beihilferecht. Wir vertreten sowohl Unternehmen als auch öffentliche Beihilfegeber oder Verbände. In manchen Fällen stehen wir auf der Seite des Beihilfeempfängers, in anderen auf denen der Beschwerdeführer.