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Die Arbeitsrechtspraxis von Jones Day besteht aus über 160 erfahrenen und engagierten Anwälten in Nordamerika, Europa und Asien. Wir beraten Unternehmen kosteneffizient in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Unsere Mandanten profitieren dabei von den Stärken unseres fachübergreifenden Arbeitsrechtsteams sowohl in Arbeitsrechtsstreitigkeiten als auch allen sonstigen Bereichen des Arbeitsrechts. Unsere globale Präsenz, die büroübergreifenden Teams und der nahtlose Einsatz von verschiedenen Spezialisten innerhalb der Kanzlei ermöglichen es uns, jeden Mandanten optimal zu beraten.
Im Jahr 2008 hat das Magazin The American Lawyer die Arbeitsrechtspraxis von Jones Day in der angesehenen Kategorie "Rechtsstreitigkeiten" als beste Arbeitsrechtskanzlei der USA ausgezeichnet. Damit wurden wir für unsere jüngsten Erfolge im Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts geehrt. Im Jahr 2009 haben Chambers USA und The Legal 500 US unsere Arbeitsrechtspraxis als eine der drei "Nummer 1" - Arbeitsrechtskanzleien in den USA gekürt.
Die arbeitsrechtliche Praxis von Jones Day unterstützt Unternehmen in allen personalrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören u.a. Kündigungsschutzklagen, Fälle von Diskriminierung am Arbeitsplatz, Tarifverhandlungen, Streiks und streikrechtliche Angelegenheiten, Sicherheit am Arbeitsplatz und gesundheitsrechtliche Angelegenheiten, sowie arbeitsrechtliche Streitfragen, die aus Fusionen, Übernahmen und Joint Ventures hervorgehen, Betriebsübergänge und Sozialpläne.
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