Dr. Holger Neumann praktiziert öffentliches Recht mit einem besonderen Schwerpunkt auf dem Recht der regulierten Industrien, insbesondere der Telekommunikation und der Luftfahrt. Außerdem beschäftigt er sich mit deutschem und europäischem öffentlichen Recht, wozu auch das Umweltrecht gehört.
Dr. Holger Neumann vertritt Mandanten vor Regulierungsbehörden, wie der Bundesnetzagentur, den Landesmedienanstalten, dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission sowie vor anderen Landes- und Bundesbehörden. Zu seiner Tätigkeit gehört auch die gerichtliche Vertretung vor den deutschen ordentlichen und Verwaltungsgerichten sowie auch vor den Europäischen Gerichten.
Im Telekommunikationsrecht berät Dr. Holger Neumann seit der Liberalisierung der Märkte Wettbewerber des marktbeherrschenden Unternehmens. In jüngerer Zeit ist er zum Beispiel für verschiedene Festnetz-Telekommunikationsanbieter in Regulierungs- und Gerichtsverfahren zur Entgeltregulierung von Zusammenschaltungstarifen tätig geworden; er hat ein Mobilfunkunternehmen bei Verfahren des Bundeskartellamts vertreten; er hat Telekommunikationsunternehmen im Zusammenhang mit der Verhandlung und der Ausgestaltung von Outsourcing- und Telekommunikations-Serviceverträgen vertreten, und er ist schließlich für Satellitenbetreiber in Fragen der Frequenzvergabe und Frequenznutzung sowie beim Abschluss von Satellitenverträgen tätig gewesen.
Im Bereich des Luftrechts vertritt Dr. Holger Neumann Bodenabfertigungsunternehmen in Verfahren gegenüber Flughäfen; er ist für Fluggesellschaften in Fragen der Flughafennutzung, bei Entgeltangelegenheiten und bei sonstigen Auseinandersetzungen mit deren Vertragspartnern gerichtlich und außergerichtlich tätig. Er berät bei Fragen der Liberalisierung der Europäischen Luftverkehrsmärkte bis hin zu Grundsatzverfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof.
Schließlich wird Dr. Holger Neumann auch in anderen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten tätig, zu denen schwerpunktmäßig das Umweltrecht, das Abfallrecht und das Gefahrstoffrecht zählen. In letzter Zeit hat er zu Fragen der europäischen WEEE- und RoHS-Richtlinien, zu den Richtlinien betreffend die CE-Kennzeichnung sowie insbesondere auch zum neuen europäischen Chemikalienrecht „REACH“ beraten. In diesem Zusammenhang hat er Mandanten der Chemie-, Metall- und Elektronikindustrie bezüglich der Erfüllung von Verpflichtungen nach der REACH-Verordnung beraten, insbesondere auch im Hinblick auf die gemeinsame Erfüllung dieser Verpflichtung im Rahmen von Kooperationen, SIEFs und Konsortien.
Dr. Holger Neumann leitet den Bereich öffentliches Recht und Regulierung der deutschen Jones Day Büros. Nach Chambers Global gehört er im Bereich TMT/Telekommunikation zu den führenden Anwälten in Deutschland. Im JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien wird er im Bereich Telekommunikation/Regulierung seit zehn Jahren als einer der „führenden Namen in der Telekommunikation“ geführt.