Dr. Holger Neumann

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hneumann@jonesday.com
Biografie (Englisch)
Beratungsbereiche
Dr. Holger Neumann ist auf die Bereiche öffentliches Recht und Regulierung spezialisiert. Hierbei hat sich seine anwaltliche Tätigkeit in den letzten Jahren insbesondere auf die Telekommunikations- und Medienbranche, auf die Luftfahrtbranche sowie auf das Umweltrecht konzentriert.
Vor seinem Wechsel zu Jones Day 2003 war er Leiter der Practice Group Telekommunikationsrecht bei einer internationalen Anwaltskanzlei und hat dort außerdem die internationale Luftrechtspraxis aufgebaut.
Dr. Holger Neumann wurde in den letzten vier Ausgaben von Chambers Global als einer der weltweit führenden Anwälte im Bereich Telekommunikation (TMT) und in den letzten acht Ausgaben des "JUVE Handbuchs" als einer der führenden deutschen Anwälte im Bereich Telekommunikation eingestuft.
Er hat namhafte Unternehmen bei zahlreichen Transaktionen, in Verwaltungs- und Regulierungsverfahren und vor deutschen und europäischen Gerichten in den Bereichen des Telekommunikationsrechts, des Luftverkehrsrechts und des öffentlichen Medienrechts sowie in den anderen Bereichen des öffentlichen Rechts, insbesondere auch des Umweltrechts vertreten.
Im Telekommunikationsrecht berät er seit der Liberalisierung der Märkte im Jahre 1998 Wettbewerber des marktbeherrschenden Unternehmens. Er war bei einer Reihe von Lizenzierungs- und Frequenzvergabeverfahren, wie beispielsweise der Auktion der deutschen 3G-Lizenzen, beteiligt. Ebenso beriet er bei einer Vielzahl von Zusammenschaltungs- und Entgeltregulierungsverfahren sowie bei Verfahren wegen des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung vor der deutschen Regulierungsbehörde. Dr. Neumann vertritt regelmäßig namhafte Telekommunikationsunternehmen vor Zivil- und Verwaltungsgerichten einschließlich der jeweiligen Berufungsinstanzen. Festnetz-, Mobilfunk- und Satellitenbetreiber übertragen ihm regelmäßig Mandate in allen telekommunikationsrechtlichen Fragen wie z. B.: Joint Ventures, Outsourcing- und Kooperationsprojekte, Zusammenschaltungs- und Kollokationsvereinbarungen, datenschutzrechtliche Angelegenheiten, Beratung bei Verfahren der Marktdefinition, Marktanalyse und Regulierungsverfügung nach dem neuen Europäischen Rechtsrahmen und Verfahren der Entgeltregulierung sowie des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung vor der nationalen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur, BNetzA) sowie dem Bundeskartellamt (BKartA).
Im Bereich des Luftrechts betreut er verschiedene Fluggesellschaften in zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Er vertrat Bodenabfertigungsdienste-Anbieter in Fragen der europäischen Liberalisierung der Märkte der Bodenabfertigung sowie bei wettbewerbsrechtlichen Verfahren. Dazu gehörten Verfahren um Flughafengebühren, bei denen er beispielsweise eine große deutsche Fluggesellschaft vor nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof in Grundsatzfragen der Liberalisierung des Markts für Bodenabfertigungsdienste beraten hat.
Zu den Mandanten von Herrn Dr. Neumann im Bereich des Medienrechts gehören deutsche Fernsehveranstalter, die er in einer Reihe von Verfahren vor den Medienaufsichtsbehörden und Verwaltungsgerichten betreffend Lizenzierung, Aufsichtsfragen und Weiterverbreitung von Programmen über Breitbandkabelnetze vertreten hat. Er führte eine Vielzahl von verwaltungsrechtlichen Verfahren und Verwaltungsgerichtsprozessen bezüglich der Kabelbelegungsentscheidungen von Landesmedienanstalten.
Auch im Umweltrecht verfügt Dr. Neumann über erhebliche Kompetenz. 1996 veröffentlichte er eine vergleichende Studie zum amerikanischen und deutschen Umweltrecht und berät seither deutsche und international agierende Gesellschaften in Fragen des Umweltrechts hauptsächlich im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen. Insbesondere spezialisierte er sich auf die Haftung für Altlasten in Verbindung mit Unternehmenskäufen oder -verkäufen. Dies umfasste sowohl die juristische Beratung bei der Transaktionsstrukturierung als auch bei den umweltrechtlichen Vertragsklauseln und Vereinbarungen. Außerdem berät Dr. Neumann nationale und internationale Mandanten in Fragen der Einhaltung von umweltrechtlichen Regelungen. Zu seiner Tätigkeit gehört ebenfalls die Beratung zur Einhaltung von Verboten und Auflagen im Umgang mit gefährlichen Substanzen, wie beispielsweise Asbest im Hinblick auf die nationale und europäischen Gesetzgebung. Dr. Neumann berät ebenso in Fragen der Einhaltung und Umsetzung der Europäischen WEEE und RoHS Richtlinien.
Vor seinem Wechsel zu Jones Day arbeitete Holger Neumann fünf Jahre lang für Bruckhaus Westrick Stegemann (später Freshfield Bruckhaus Deringer) und war drei Jahre Partner der Kanzlei Coudert Brothers LLP.
Holger Neumann hat Aufsätze und Vorträge zu diversen Themen aus den Bereichen Telekommunikations- und Luftrecht veröffentlicht bzw. gehalten.
Zugelassen
Bundesrepublik Deutschland
Ausbildung
Universität Freiburg, Erstes Staatsexamen, 1990; Zweites Staatsexamen Frankfurt, 1993; University of San Diego, Master of Law (LL.M.), 1995; Universität Frankfurt, Promotion (Dr. jur.), 1997
Sprachkenntnisse
deutsch, englisch