Anwälte von Jones Day haben mit den Kartellbehörden von mehr als 50 Ländern zu tun. Zu den Partnern unserer Kartellrechtsgruppe zählen vormalige Mitarbeiter von Kartellbehörden weltweit, einschließlich der Europäischen Kommission und beider US-Kartellbehörden.
Unsere Beratungspraxis umfasst das gesamte Spektrum kartellrechtlicher Fragestellungen, einschließlich verschiedenster Fragen des Marktmachtmissbrauches, der Preisgestaltung, Geschäftsverweigerung und Exklusivität, sowie die häufig sehr komplexen Aspekte von Kooperationen in F&E, Produktion und Vertrieb.
Jones Day erarbeitet für Mandanten ferner kartellrechtskonforme Strukturen für Vertriebs- und Lizenzsysteme. Wir haben Erfahrungen bei der Entwicklung solcher Systeme in den unterschiedlichsten Industrien (z.B. Chemie, Software, Hardware, Unterhaltungselektronik, Karton- und Papier, Kfz und Ersatzteile, Pharma), insbesondere auch bei der kartellrechtlichen Betreuung von selektiven Vertriebssystemen wie etwa in den IT- und Pharmabranchen.
Auf Grundlage dieser breiten Erfahrungen können unsere Kartellanwälte zu allen Arten geschäftlicher Beziehungen beraten und unsere Mandanten rasch und fokussiert bei der Minimierung des Risikos kartellrechtlicher Regelverstöße bei gleichzeitiger Maximierung des kaufmännischen Ertrages unterstützen.