|
|
Es ist uns ein zentrales Anliegen, die Jones Day kennzeichnenden Verhaltens- und Arbeitsgrundsätze in jede Mandatsbeziehung einfließen zu lassen. Alle unsere Anwälte vertreten die Grundwerte anwaltlicher Tätigkeit, die unsere Kanzlei seit über einem Jahrhundert erfolgreicher Mandantenberatung geprägt haben.
Persönliche Integrität im Umgang mit Mandanten, Gerichten, Prozess- und Verhandlungsgegnern und Mitarbeitern.
Übernahme persönlicher Verantwortung für jede Entscheidung und jede Handlung, die im Namen der Mandanten oder der Sozietät getroffen bzw. vorgenommen wird.
Kompetenz, die sich durch Fachwissen, Innovation und Urteilsvermögen auszeichnet. Unsere Anwälte tragen hierzu durch ihre kontinuierliche Fortbildung bei.Eigenständigkeit und unabhängige Arbeitsweise bei gleichzeitiger Wahrnehmung der Mandanteninteressen, die es uns ermöglicht, unsere Mandanten interessengerecht zu beraten und entsprechend zu entscheiden.
Betreuung unserer Mandanten selbst im schwierigen oder dem Mandanten gegenüber feindseligen Geschäftsumfeldern.
Verständnis für die wirtschaftlichen Anliegen und Ziele unserer Mandanten sowie unbedingter Einsatzwille, um den Erwartungen unserer Mandanten gerecht zu werden.Entschlossenheit, unseren Mandanten qualitativ hochwertige und effektive Rechtsberatung zu bieten, welche durch die Struktur unserer Sozietät unterstützt wird.
Bei allen Anwälten, die für uns arbeiten, steht das Wohl unserer Mandanten an erster Stelle, unabhängig von Person, Beratungsbereich, Region oder Standort.
Engagement für die Sozietät und Verinnerlichung der hier aufgeführten Verhaltensmaximen als persönliches Selbstverständnis jedes Anwalts und Mitarbeiters unserer Sozietat verbinden die Anwälte, die für uns arbeiten.
|