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Prozessführung im Rahmen von Betriebsrenten und sonstigen Arbeitnehmerzusatzleistungen - Übersicht
Bei den in den USA gängigen Prozessen zu ERISA, der US-amerikanischen Variante des Betriebsrentengesetzes, werden die Mandanten von Jones Day von einigen der angesehensten Anwälte für Prozesse zu Employee Benefits im Lande vertreten. In anderen Ländern haben sich diesbezügliche Streitigkeiten noch nicht im selben Ausmaß etabliert. Dennoch können die entsprechend spezialisierten Anwälte auch an allen anderen Standorten von Jones Day in ähnlicher Weise effektiv für Mandanten tätig werden. Gerade in Deutschland ist es jedoch sinnvoll, Betriebsrentensysteme möglichst so zu gestalten, dass es später gar nicht erst zu prozessualen Auseinandersetzungen kommt. Da Betriebsrentensysteme den unterschiedlichsten gesetzlichen Konzepten ihrer Heimatländer unterfallen, ist genaue Kenntnis der Gesetzeslage und örtlichen Gepflogenheiten erforderlich.

Unsere Anwälte vertreten dabei regelmäßig die Arbeitgeberseite.

In Ländern wie Deutschland steht bislang die Beratung zur Erstellung oder Abänderung von Betriebsrentenplänen im Vordergrund. So sind etwa bei der Abänderung von Betriebsrentenzusagen unter anderem individual- und kollektivrechtliche Gesichtspunkte zu beachten, daneben aber auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das eine gewisse Abstufung der materiell-rechtlichen Möglichkeiten zur verschlechternden Abänderung praktiziert ("Drei-Stufen-Theorie").
Kontakte
James P. Baker
San Francisco
Tel: 1.415.626.3939
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