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Umwelt, Gesundheit & Sicherheit - Übersicht
Die auf Umweltrecht spezialisierten Anwälte von Jones Day beraten Mandanten regelmäßig in allen Aspekten der Genehmigung von Anlagen, der umweltrechtlichen Regelungen im Hinblick auf Wasser und Abwasser, Abfall, Luftreinhaltung, Boden (einschließlich Altlasten), im Hinblick auf Umweltauswirkungen und Klimaschutz, sowie bei der Regulierung von gefährlichen Stoffen, Chemikalien und Produkten (einschließlich Elektro- und Elektronikgeräte).

Die Umweltrechtler von Jones Day beraten im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Transaktionen wie Mergers & Acquisitions, Umstrukturierungen, Restrukturierungen über aller umweltrechtlichen Aspekte. Hierzu gehören häufig Fragen der Haftung für Altlasten und andere Arten von Umweltschäden sowie die Prüfung und Gestaltung der umweltrechtlichen Genehmigunssituation der betroffenen Unternehmen.

Ein Beratungsschwerpunkt der europäischen Umweltrechtsanwälte von Jones Day der letzten Jahre war die europäische Gesetzgebung zum Gefahrstoff-, Chemikalien- und Produktsicherheitsrecht gemäß den nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept („new approach“) verfassten Richtlinien der Europäischen Kommission und den Richtlinien für Elektro- und Elektronikgeräte, WEEE und RoHS. Aktuell spielt die Beratung zum neuen europäischen Stoff- und Chemikalienrecht „REACH“ (Regulation (EC) No 1907/2006 concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) die größte Rolle.
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