Jones Day hat eine lebhafte Transaktionspraxis und war an einigen der wichtigsten Unternehmensübernahmen der letzten Jahre beteiligt. Auch unsere Anmeldungspraxis ist eine der weltweit aktivsten.
Unsere beiden deutschen Büros verfügen als integraler Bestandteil von Jones Day auf nationaler, europäischer sowie internationaler Ebene über umfassende Kompetenz und Erfahrung in der Bearbeitung der gesamten Bandbreite fusionskontrollrechtlichen Fragestellungen in allen denkbaren Verfahrensstadien. Einer der Beratungsschwerpunkte der deutschen Kartellrechtsgruppe bildet dabei die Fusionskontrolle vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission einschließlich der weltweiten Koordinierung von Zusammenschlussverfahren vor weiteren ausländischen Kartellbehörden. Die intime Kenntnis der einschlägigen internationalen Regularien und die umsichtige Koordinierung von Fusionsanmeldungen auf weltweiten Basis sind oftmals kritisch für den rechtzeitigen und erfolgreichen Abschluss einer Transaktion.
Die Expertise unsere Kartellanwälte erstreckt sich über die rechtliche Begleitung von Zusammenschlussvorhaben in allen Verfahrensstadien, von der Anmeldung über die Durchführung von Hauptprüfverfahren bis hin zur Einlegung etwaiger Rechtsmittel, sei es für die jeweils fusionierenden Unternehmen oder als Beschwerdeführer im Auftrag von Wettbewerbern, Zulieferern oder Abnehmern.