Kartellrecht hat als eigenständiges Beratungsgebiet in den letzten Jahren drastisch an Bedeutung gewonnen. Vor kaum mehr als zehn Jahren besaßen nur wenige Länder eine eigene Kartellrechtsordnung. Demgegenüber verfügen heute alle 27 europäischen Mitgliedstaaten über eigenständige Kartellrechtsbestimmungen, und international gibt es mehr als 100 Staaten, die ihre nationale Rechtsordnung um einschlägige kartellrechtliche Bestimmungen erweitert haben.
Die tatsächliche Anwendung und Durchsetzung dieser Kartellrechtssysteme durch eigens gebildete Kartellbehörden hat zuvor ungeahnte Ausmaße angenommen. Zudem hat die 2002 initiierte Schaffung eines sog. International Competition Network dem weltweiten Erfahrungsaustausch der einschlägigen Behörden eine völlig neue Dimension gegeben. Innerhalb Europas hat der interne Prüfungsaufwand auf Unternehmensseite infolge der dezentralen Anwendung europäischen Kartellrechts, verbunden mit der Abschaffung der Anmeldefähigkeit kartellrechtlich relevanter Vorhaben bei der Europäischen Kommission, weiter zugenommen.
Nicht nur in den USA, wo die kartellrechtliche Entwicklung vor mehr als 100 Jahren ihren Anfang nahm, sondern auch in Brüssel, Frankfurt, London, Madrid, Mailand, München und Paris sowie im asiatischen Raum verfügt Jones Day über national als auch international erfahrene Kenner der Materie. Ein Großteil unserer Kartellrechtler kann zudem auf einschlägige Erfahrungen in einer Kartellbehörde zurückblicken.
Insgesamt umfasst die Praxisgruppe Kartellrecht über 110 Rechtsanwälte, die sich auf 16 Büros in den USA, Europa und Asien verteilen. Verschiedenste Fachpublikationen haben die Gruppe als eine der weltweit führenden Kartellrechtspraxen anerkannt. So verwundert es nicht, dass einer unserer vormaligen Partner zum Leiter der Antitrust Division des Department of Justice und eine weitere Partnerin zum Mitglied der sog. Antitrust Modernization Commission und zur Leiterin der Federal Trade Commission ernannt wurden.
Unsere Büros in Frankfurt, Brüssel und München haben als integraler Bestandteil von Jones Day auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene umfassende Kompetenz und Erfahrung in der Bearbeitung der gesamten Bandbreite wettbewerbs- und kartellrechtlicher Fragestellungen in allen denkbaren Verfahrensstadien. So verfügen wir über eine breit angelegte Expertise bei der Anmeldung von Unternehmenszusammenschlüssen bei der Europäischen Kommission und nationalen Behörden, bei Kartelluntersuchungen, bei Fragen des Marktmachtmissbrauchs, staatlichen Beihilfen sowie dem Portfolio kartellrechtlicher Beratung für Telekommunikationsunternehmen.
Die Förderung des kartellrechtlichen Nachwuchses liegt uns am Herzen. Daher hat Jones Day im Jahr 2005 den „William E. Swope Antitrust Award“ ins Leben gerufen. Dieser jährliche Schreibwettbewerb ist mit $10.000 dotiert, die im Gedenken an unseren ehemaligen Partner Bill Swope und seinen Beitrag zur Kartellpraxis ausgeschrieben sind.
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