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§5 Telemediengesetz

Angaben nach § 5 Telemediengesetz

  1. Kontaktaufnahme
  2. Zulassung
  3. Berufsrechtliche Regelungen
  4. Ust.-Identifikationsnummer

1. Kontaktaufnahme:

Büro Frankfurt:

Jones Day
Hochhaus am Park
Grüneburgweg 102
60323 Frankfurt
Tel.: 069 - 9726-3939
Fax: 069 - 9726-3993

Büro München

Jones Day
Prinzregentenstrasse 11
80538 München
Tel.: 089-206042-200
Fax: 089-206042-293

2. Zulassung:

Soweit nicht anders angegeben, sind alle deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Jones Day in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehören den Rechtsanwaltskammern ihrer jeweiligen Standorte an:

Die als Patentanwälte arbeitenden Anwälte von Jones Day sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Patentanwälte und als solche Angehörige der Patentanwaltskammer. Ferner sind diese Anwälte zugelassene Vertreter vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) und die als europäische Patenanwälte arbeitenden Anwälte sind als European Patent Attorneys zugelassene Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (EPA). Für Verfahren vor dem EPA sind die FICPI Standesregeln und der Code of Professional Conduct des epi anwendbar.

Patentanwaltskammer:

Sofern Rechstanwältinnen und Rechtsanwälte auch gleichzeitig Steuerberater, oder Notare sind, so sind diese in der Bundesrepublik Deutschland als Steuerberater, oder Notare zugelassen und gehören den Kammern ihrer jeweiligen Standorte an.

3. Berufsrechtliche Regelungen:

Die berufsrechtlichen Regelungen können bei den jeweils zuständigen Kammern eingesehen werden.

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Rechtsanwälte:

Patentanwälte:

  • Patentanwaltsordnung
  • Berufsordnung der Patentanwälte

Steuerberater:

Notare:

4. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet DE 112010330.